WERDEN MEINE ELTERN INFORMIERT?
Werden meine Eltern von dem Besuch in der Praxis informiert?
- Bis zu deinem 14. Lebensjahr muss die Ärztin/der Arzt Deinen Eltern auf Anfrage Auskunft geben.
- Bis zum 16. Lebensjahr liegt es im Ermessen der Ärztin/des Arztes, ob in bestimmten Situationen Deine Eltern gebeten werden, mit in die Praxis zu kommen.
- Wenn Deine Eltern nichts über den Besuch bei der Frauenärztin/beim Frauenarzt erfahren dürfen, dann sage dies in jedem Fall. Du kannst dann beruhigter aus der Spechstunde gehen.
- Ab dem 16. Lebensjahr darf niemandem mehr ohne Deine Einwilligung Auskunft über Dich gegeben werden...